Zusammenfassung
Das Gesetz verbietet die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden und schreibt eine verpflichtende Einstreu vor, um das Tierwohl zu erhöhen.einfache Mehrheit XXVI 12.06.2019
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Verbot der Haltung von Schweinen auf durchgehend perforierten Böden.
- Pflicht zur Bereitstellung eines festen Liegebereichs mit weicher Einstreu (mindestens 50g pro Tier/Tag).
- Festlegung von Mindestflächen für den Liegebereich durch eine Verordnung des Ministeriums.
- Für neue oder umgebaute Ställe gilt die Regelung bereits ab dem 1. Jänner 2020.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.