Zusammenfassung
Das Gesetz verbietet die touristische Kurzzeitvermietung von gemeinnützigen Wohnungen und ermöglicht die bevorzugte Vergabe an Gewaltopfer.einfache Mehrheit XXVI 25.06.2019
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Verbot der gewerblichen Nutzung von gemeinnützigen Wohnungen für touristische Beherbergungszwecke.
- Bevorzugte Wohnungsvergabe für Personen, die Opfer von Gewalt sind und unter rechtlichem Schutz stehen.
- Die Vergabe von Wohnungen muss weiterhin nach objektiven Kriterien wie Einkommen und Haushaltsgröße erfolgen.
- Fortbestand der sozialen Schutzbestimmungen auch bei Eigentumswechsel an Nicht-Gemeinnützige oder Verlust der Gemeinnützigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.