Reform von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Zusammenfassung

Reform des Mietrechts zur Stärkung des Mieterschutzes durch strengere Befristungsregeln und geringere Betriebskosten.
einfache Mehrheit XXVI 13.06.2019
Gesetz
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2019
  • Befristung von Mietverträgen wird strenger geregelt und soll die Ausnahme bleiben.
  • Eine zeitliche Begrenzung von Verträgen ist nur noch bei Eigenbedarf des Vermieters oder geplantem Abbruch/Sanierung erlaubt.
  • Der zulässige Lagezuschlag bei der Mietzinsberechnung wird von 0,33 % auf 0,1 % gesenkt.
  • Bestimmte Kosten wie Verwaltungsauslagen und Versicherungen für den Eigentümer dürfen nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter abgewälzt werden.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.