Zusammenfassung
Reform des Mietrechts zur Stärkung des Mieterschutzes durch strengere Befristungsregeln und geringere Betriebskosten.einfache Mehrheit XXVI 13.06.2019
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2019
- Befristung von Mietverträgen wird strenger geregelt und soll die Ausnahme bleiben.
- Eine zeitliche Begrenzung von Verträgen ist nur noch bei Eigenbedarf des Vermieters oder geplantem Abbruch/Sanierung erlaubt.
- Der zulässige Lagezuschlag bei der Mietzinsberechnung wird von 0,33 % auf 0,1 % gesenkt.
- Bestimmte Kosten wie Verwaltungsauslagen und Versicherungen für den Eigentümer dürfen nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter abgewälzt werden.
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Relevante Medienberichte
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