Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht Wissenschaftlern einen geregelten Zugang zu statistischen Daten der Bundesanstalt unter strengen Sicherheitsauflagen.einfache Mehrheit XXVI 02.07.2019
Gesetz
Statistik
Schwerpunkte
- Ermöglichung des Zugangs zu Statistik- und Registerdaten für die Wissenschaft.
- Wissenschaftler können mittels eines Bescheids Zugang zu Daten beantragen, sofern sie hochwertige Forschung betreiben.
- Der Datenzugriff muss in einer gesicherten Umgebung erfolgen, um die Geheimhaltung vertraulicher Informationen zu gewährleisten.
- Es gelten strikte Fristen für die Erlassung von Bescheiden und die Einrichtung des technischen Zugangs.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.