Zusammenfassung
Das Gesetz führt Gruppenverfahren und Musterklagen ein, um Massenschadensfälle effizienter und kostengünstiger abzuwickeln.einfache Mehrheit XXVI 28.11.2018
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2018
- Einführung von Gruppenverfahren für mindestens zehn Personen mit ähnlichen Ansprüchen.
- Mindestanzahl von zehn Personen ist für die Einleitung eines Gruppenverfahrens erforderlich.
- Der Gruppenvertreter hat Anspruch auf eine Entlohnung von 30 % der Anwaltsvergütung.
- Bei der Gewinnabschöpfung gilt als Gewinn standardmäßig 10 % des Vorjahresumsatzes.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.