Einführung von Gruppenverfahren und Gewinnabschöpfung

Zusammenfassung

Das Gesetz führt Gruppenverfahren und Musterklagen ein, um Massenschadensfälle effizienter und kostengünstiger abzuwickeln.
einfache Mehrheit XXVI 28.11.2018
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2018
  • Einführung von Gruppenverfahren für mindestens zehn Personen mit ähnlichen Ansprüchen.
  • Mindestanzahl von zehn Personen ist für die Einleitung eines Gruppenverfahrens erforderlich.
  • Der Gruppenvertreter hat Anspruch auf eine Entlohnung von 30 % der Anwaltsvergütung.
  • Bei der Gewinnabschöpfung gilt als Gewinn standardmäßig 10 % des Vorjahresumsatzes.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:17 min
Antrag 96/A - Gruppenverfahrengesetz
3:51 min
Antrag 96/A - Gruppenverfahrengesetz
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