Anpassung der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Anpassung der Verjährungsfristen im ABGB und AHG vor, damit zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei schweren Straftaten nicht vor der strafrechtlichen Verjährung erlöschen.
einfache Mehrheit XXVI 03.07.2019
Gesetz
Bürgerliches Recht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Verbesserung des Opferschutzes bei schweren, vorsätzlichen Straftaten.
  • Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen an die strafrechtliche Verjährungsfrist.
  • Die Verjährungsfrist für Entschädigungsklagen endet nicht vor der Verjährung der Strafbarkeit.
  • Nach Abschluss eines Strafverfahrens bleibt mindestens ein Jahr Zeit für die Geltendmachung von Ansprüchen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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