Zusammenfassung
Umfassende Senkung der Gerichtsgebühren in Zivil- und Strafverfahren sowie Abschaffung von Gebühren in Unterhaltssachen.einfache Mehrheit XXVI 03.07.2019
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Gebühren für zivilrechtliche Prozesse in allen drei Instanzen sollen grundsätzlich halbiert werden.
- In Unterhalts- und Pflegschaftssachen sollen keine Gerichtsgebühren mehr anfallen.
- Die Kosten für Privatankläger im Strafrecht (z.B. bei Beleidigungen im Internet) werden ebenfalls halbiert.
- Die Gebühren für Verfahren vor dem Verlassenschaftsgericht werden erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.