Zusammenfassung
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes zur langfristigen Sicherung der Effizienzziele über 2020 hinaus und Verschärfung der Pflichten für Energielieferanten.2/3 Mehrheit XXVI 10.10.2018
Gesetz
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
- Die zeitliche Befristung des Gesetzes auf das Jahr 2020 wird aufgehoben, um eine langfristige Planung zu ermöglichen.
- Das kumulative Energieeffizienzziel wird auf insgesamt 310 Petajoule angehoben, wobei ein größerer Anteil durch Energielieferanten erbracht werden muss.
- Die jährliche Verpflichtung für Energielieferanten wird von 0,6 % auf mindestens 1,5 % ihrer Energieabsätze erhöht.
- Es wird eine neue Regelung eingeführt, die Energielieferanten verpflichtet, auch in den Jahren nach 2020 jährlich Energieeffizienzmaßnahmen nachzuweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.