Zusammenfassung
Das Gesetz sichert dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine jährliche staatliche Finanzierung von 4,75 Millionen Euro zur Stärkung des Verbraucherschutzes zu.einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Bund stellt dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) jährlich 4,75 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Mittel sind zweckgebunden für Verbraucherinformation, Abmahnungen und Verbandsklagen.
- Der Finanzierungsbetrag wird automatisch an die Entwicklung der Mindestgehälter in bestimmten Branchen angepasst.
- Nicht erbrachte Leistungen müssen vom Verein an den Bund zurückgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.