Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es, staatliche Ehrenzeichen abzuerkennen, wenn sich die ausgezeichnete Person nachträglich ungebührlich verhält oder neue Tatsachen bekannt werden. Dies gilt auch postum, ohne dass Erben die Auszeichnung zurückgeben müssen.einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
ehrende Auszeichnung
Schwerpunkte
- Einführung einer Regelung zum Entzug von staatlichen Auszeichnungen bei unpassendem Verhalten.
- Möglichkeit der Aberkennung, wenn neue Tatsachen bekannt werden, die gegen die Verleihung gesprochen hätten.
- Ermöglichung einer symbolischen Aberkennung auch nach dem Tod der ausgezeichneten Person.
- Keine Verpflichtung für Erben, die physischen Ehrenzeichen zurückzugeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.