Verpflichtende anonymisierte Weitergabe von Transparenzdaten an Wissenschaft und Gebietskörperschaften
abgestimmt am
03.07.2019
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag verpflichtet das Finanzministerium, anonymisierte Daten aus der Transparenzdatenbank an wissenschaftliche Einrichtungen und an Gebietskörperschaften zu übermitteln und die Empfänger sowie Verwendungszwecke im Transparenzportal zu veröffentlichen.
einfache MehrheitXXVI03.07.2019
Abänderung
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Finanzminister muss Daten aus der Transparenzdatenbank verarbeiten und in anonymisierter Form an wissenschaftliche Einrichtungen weitergeben, wenn diese für Forschungszwecke angefragt werden.
Die Weitergabe an Gebietskörperschaften und Stellen, die Leistungsmitteilungen einreichen, ist ebenfalls verpflichtend.
Alle Empfänger, die erhaltenen Daten und deren Verwendungszwecke müssen im Transparenzportal veröffentlicht werden.
Der Zugang zu den anonymisierten Daten soll für alle wissenschaftlichen Einrichtungen gleichberechtigt und nach vorheriger Vereinbarung möglich sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.