Automatische Inflationsanpassung der Einkommensteuer‑Grenzwerte (Kalte Progression)
abgestimmt am
19.09.2019
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag führt eine automatische jährliche Anpassung der Einkommensteuergrenzwerte an die Inflation ein, um die sogenannte kalte Progression zu verhindern. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2021.
einfache MehrheitXXVI19.09.2019
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Ein neuer § 33a wird eingeführt, der die Grenzwerte des § 33 jedes Jahr an den Verbraucherpreisindex anpasst.
Der Bundesminister muss nach Veröffentlichung des VPI die aktualisierten Grenzwerte per Verordnung unverzüglich im Bundesgesetzblatt bekannt geben.
Die Indexierung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
Ziel des Antrags ist die Abschaffung der kalten Progression, um eine versteckte Steuererhöhung durch Inflation zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.