Fixbetrag von 300 Mio. € pro Jahr für die Länder als Ausgleich für Wegfall des Pflegeregresses (2019‑2020)
abgestimmt am
19.09.2019
Zusammenfassung
Der Antrag legt fest, dass der Bund für 2019 und 2020 jeweils 300 Millionen Euro aus dem Pflegefonds an die Länder auszahlt, um den Wegfall des Pflegeregresses zu kompensieren. Die Auszahlung erfolgt nach der Endabrechnung von 2018 und wird mit den nach § 330b ASVG zu leistenden Beträgen verrechnet.
einfache MehrheitXXVI19.09.2019
Abänderung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern für 2019 und 2020 jeweils einen Fixbetrag von 300 Millionen Euro aus dem Pflegefonds zur Verfügung.
Die Aufteilung des Betrags auf die Länder richtet sich nach dem Ergebnis der Endabrechnung für das Referenzjahr 2018.
Der bereitgestellte Fixbetrag wird mit den nach § 330b ASVG zu zahlenden Mitteln verrechnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.