Der Abänderungsantrag ergänzt Art. 5 des Staatsgrundgesetzes um einen Absatz, der die Nutzung von Bargeld grundsätzlich vor Beschränkungen schützt, außer bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder besonderen Verkehrspraktiken.
einfache MehrheitXXVI25.09.2019
Abänderung
Verfassung
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem Staatsgrundgesetz einen neuen Absatz hinzu, der die Verwendung von Bargeld grundsätzlich vor Einschränkungen schützt.
Er begründet das Vorhaben mit der EU‑Kompetenz in der Währungspolitik, die den Mitgliedstaaten jedoch Gestaltungsspielräume lässt.
Der Text weist darauf hin, dass bestehende nationale Gesetze (Eurogesetz, Nationalbankgesetz, Scheidemünzengesetz) von der neuen Regelung nicht berührt werden sollen.
Eine Änderung des Grundrechts erfordert eine Zweidrittel‑Mehrheit im Nationalrat bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.