Erhöhung des Kinderabsetzbetrags und Abschaffung des Familienbonus Plus
abgestimmt am
04.07.2018
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht den Kinderabsetzbetrag auf 1 500 € pro Kind und Jahr, macht ihn einkommensunabhängig und führt neue Erklärungspflichten für Arbeitgeber ein, um die bisherigen Familienbonus‑Regelungen zu ersetzen.
einfache MehrheitXXVI04.07.2018
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Kinderabsetzbetrag wird von 58,40 € auf 183,40 € pro Monat erhöht – das entspricht 1 500 € pro Kind und Jahr und gilt für alle Familien unabhängig vom Einkommen.
Arbeitgeber erhalten eine neue Pflicht, von ihren Angestellten bzw. Rentnerinnen und Rentnern eine Erklärung über die Voraussetzungen für Alleinverdiener‑, Alleinerzieher‑ und erhöhte Pensionistenabsetzbeträge einzuholen.
Alle Verweise auf den alten Familienbonus im § 124b und § 129 werden gestrichen, weil die neue Regelung den alten Bonus ersetzt.
Die Beträge in § 33 Abs. 4 Z 3 werden von 29,20 € auf 58,40 €, von 43,80 € auf 87,60 € und von 58,40 € auf 116,80 € angehoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.