Einfügung von Regelungen für die Bestellung im pädagogischen Dienst bei vertraglichen Dienstverhältnissen
abgestimmt am
04.07.2018
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Beamten‑Dienstrechtsgesetz um neue Regelungen, die die Bestellung von Leiter*innen des pädagogischen Dienstes aus bestehenden vertraglichen Dienstverhältnissen ermöglichen und dabei eine Karenzierungsfrist festlegen.
einfache MehrheitXXVI04.07.2018
Abänderung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag führt einen neuen Unterpunkt 2b in § 75 Abs. 2 ein, der die Bestellung von Leiter*innen des pädagogischen Dienstes aus vertraglichen Dienstverhältnissen regelt, wenn die regulären Ernennungserfordernisse nicht erfüllt sind.
Die bereits bestehende Ziffer 2a wird beibehalten und um die neue Z 2b ergänzt, sodass beide Unterpunkte gemeinsam das Verfahren für vertragliche Dienstverhältnisse abdecken.
Ein neuer Absatz 6 wird in § 284 (Z 33) eingefügt, der die Bezugnahme auf die neuen Unterpunkte 2a und 2b sowie weitere einschlägige Rechtsnormen enthält.
Nach Z 11 wird ein neuer Unterpunkt 11a eingefügt, der die Karenzierungsregelung mit einer zeitlichen Obergrenze für vertraglich Beschäftigte vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.