Änderungen im Arbeitszeit‑ und Sozialversicherungsgesetz – Gleitzeit, Überstunden & Definition naher Angehöriger
abgestimmt am
05.07.2018
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Arbeitszeit‑, Arbeitsruhe‑ und Sozialversicherungsgesetz: Er definiert „nahe Angehörige“ neu, begrenzt die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden (bzw. zwölf bei Gleitzeit), führt ein Wahlrecht für die Abgeltung von Überstunden ein und stärkt das Ablehnungsrecht von Arbeitnehmern bei langen Arbeitszeiten.
einfache MehrheitXXVI05.07.2018
Abänderung
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Definition von „nahen Angehörigen“ wird von der ABGB‑Definition auf Personen im direkten Umfeld des Arbeitgebers (Eltern, volljährige Kinder, Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährte*innen bei mindestens drei Jahren gemeinsamer Haushaltsführung) umgestellt.
Die tägliche Normalarbeitszeit darf maximal zehn Stunden betragen; bei Gleitzeit kann sie auf bis zu zwölf Stunden ausgeweitet werden, wenn ein Zeitguthaben‑System vorgesehen ist.
Arbeitnehmer*innen können Überstunden, die zu einer Tagesarbeitszeit von mehr als zehn Stunden oder einer Wochenarbeitszeit von über 50 Stunden führen, ohne Angabe von Gründen ablehnen; ein Kündigungsschutz bei Ausübung dieses Rechts wird ausdrücklich festgeschrieben.
Ein neues Wahlrecht wird eingeführt: Beschäftigte können wählen, ob Überstunden mit einem Zuschlag oder durch Zeitausgleich vergütet werden; die Entscheidung muss spätestens am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums getroffen sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.