Änderung der Wahl- und Amtsdauer der Konferenzvorsitzenden im Sozialversicherungsgesetz
abgestimmt am
13.12.2018
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Sozialversicherungsgesetz: Die beiden Vorsitzenden der Konferenz sollen künftig aus deren Mitgliedern gewählt und jeweils für sechs Monate im Wechsel den Vorsitz führen.
einfache MehrheitXXVI13.12.2018
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die beiden Vorsitzenden der Konferenz werden künftig aus deren Mitgliedern gewählt, nicht mehr vom Obmann bzw. der Obfrau des Versicherungsträgers.
Die beiden gewählten Vorsitzenden teilen sich die Amtszeit, indem sie jeweils für sechs Monate den Vorsitz führen; die jeweils nicht amtierende Person ist deren Stellvertreter/in.
Für die Wahl ist zunächst eine Mehrheit nach § 44la Abs. 4 nötig; bei keiner Entscheidung kann in einer zweiten Abstimmung eine Mehrheit von sieben Stimmen ausreichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.