Erweiterung der Ausbildungsförderung und zusätzliche Teilvorauszahlung von €12,5 Mio im KommAustria‑Gesetz
abgestimmt am
15.05.2019
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das KommAustria‑Gesetz um den Begriff "Ausbildungsförderung" und genehmigt zusätzliche Teilvorauszahlungen von insgesamt 12,5 Mio € für die RTR‑GmbH im Jahr 2019.
einfache MehrheitXXVI15.05.2019
Abänderung
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Der Wortlaut des Gesetzes wird geändert: "Inhalteförderung" wird zu "Inhalte‑ oder Ausbildungsförderung" erweitert, um Ausbildungsprojekte ausdrücklich zu fördern.
Für das Jahr 2019 werden zusätzlich zu einer bereits am 30. Jänner geleisteten Zahlung weitere €9 Mio am 15. Juli und €3,5 Mio am 30. Dezember an die RTR‑GmbH überwiesen.
Die Änderungen sollen die Möglichkeit von Teilvorauszahlungen für Ausbildungsförderungen an die gleichen Bedingungen knüpfen wie für Inhalteförderungen, wobei EU‑Vorgaben zu Transparenz, Anreizen und Berichtspflichten beachtet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.