Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge – Patenschaftsregelung
abgestimmt am
27.02.2019
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative will im Asylgesetz spezielle Aufenthaltsrechte für Flüchtlinge einführen, die enge familiäre Bindungen zu Österreichern haben. Dafür soll eine Patenschaftserklärung von privaten Paten eingeführt werden, die finanzielle und soziale Unterstützung garantiert.
einfache MehrheitXXVI27.02.2019
Andere
Flüchtling
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Einführung einer "Aufenthaltsberechtigung plus" für Drittstaatsangehörige, die im Sinne von Art. 8 EMRK ein dem Familienleben gleichkommendes Verhältnis zu Österreichern aufgebaut haben.
Erweiterung von § 56, sodass in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen – etwa bei nachgewiesener Patenschaftserklärung – ebenfalls eine "Aufenthaltsberechtigung plus" erteilt werden kann.
Definition einer Patenschaftserklärung: Sie muss von einem österreichischen Notar oder Gericht beglaubigt sein und die Verpflichtung zu Krankenversicherung, Unterkunft, Unterhalt sowie Lern‑ und Arbeitsunterstützung enthalten.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis: Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung oder Ausübung einer erlaubten Erwerbstätigkeit mit Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.