Einführung eines menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzugsgesetzes
abgestimmt am
27.02.2019
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert ein neues, menschenrechtskonformes Maßnahmenvollzugsgesetz, das die bisherigen Regelungen aus verschiedenen Straf- und Sozialgesetzen bündelt und den Rechtsschutz psychisch kranker Menschen verbessert. Sie beruft sich auf 92 Expert*innen‑Empfehlungen und mehrere EGMR‑Urteile, zuletzt vom 20.07.2017.
einfache MehrheitXXVI27.02.2019
Andere
Strafrecht
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein neues Maßnahmenvollzugsgesetz soll die bestehenden Regelungen aus StGB, StPO, StVG, ASVG und anderen Gesetzen bündeln.
Das Gesetz muss menschenrechtskonform sein und den Rechtsschutz von psychisch kranken Menschen deutlich verbessern.
Die Initiative stützt sich auf 92 Empfehlungen einer Expert*innen‑Kommission des Justizministeriums aus dem Jahr 2015.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich mehrfach wegen Missständen im Maßnahmenvollzug verurteilt, zuletzt am 20.07.2017.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.