Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert, das Nachtschwerarbeitsschutzgesetz (NSchG‑Nov 1992) so zu ändern, dass der Schutz nicht nur für "Pflegestationen in Pflegeheimen", sondern für alle stationären Pflegeeinrichtungen gilt.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Andere
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
partizipative Demokratie
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich des NSchG‑Nov 1992 soll von "Pflegestationen in Pflegeheimen" auf alle stationären Pflegeeinrichtungen, wie sie in den jeweiligen Landesgesetzen definiert sind, ausgeweitet werden.
- Die bisherige Definition ist in der Praxis nicht mehr anwendbar, weil viele Einrichtungen keine Pflegestationen betreiben und dadurch Arbeitnehmer*innen keinen gesetzlich vorgesehenen Zeitausgleich erhalten.
- Durch den demografischen Wandel und die steigende Zahl von Menschen mit Demenz steigt der nächtliche Pflegebedarf, sodass ein erweiterter Schutz für Nachtarbeit notwendig ist.
- Gleichheitsgrundsatz: Beschäftigte mit identischer Arbeitsbelastung sollen denselben Zeitausgleich erhalten, unabhängig von der konkreten Organisationsform ihrer Einrichtung.
Referenziert in
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