Zurückziehung der Erklärung zum Übereinkommen gegen Folter
abgestimmt am
25.10.2018
Zusammenfassung
Österreich zieht eine völkerrechtliche Einschränkung zur Gerichtsbarkeit bei Foltervorfällen zurück, um dem Übereinkommen gegen Folter nun vollumfänglich zu entsprechen.
einfache MehrheitXXVI25.10.2018
Andere
Menschenrechte
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich zieht eine alte Einschränkung zu seinem Engagement gegen Folter zurück.
Die bisherige Regelung war aufgrund neuer nationaler Gesetze nicht mehr notwendig.
Die Änderung betrifft die Regelungen zur Gerichtsbarkeit bei Folterverbrechen.
Durch den Schritt wird Österreich dem internationalen Übereinkommen nun vollumfänglich verpflichtet.
Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
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