Dieses Gesetz passt das österreichische Fremdenrecht an EU-Vorgaben an und führt neue Titel für Forscher und Studenten ein. Gleichzeitig werden Maßnahmen zur Kostenrückforderung bei der Grundversorgung und zur Datenauswertung zur Identitätsfeststellung eingeführt.
einfache MehrheitXXVI05.07.2018
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2018
Einführung neuer Aufenthaltstitel für Forscher, Studenten und Freiwillige zur besseren Anbindung an EU-Mobilitätsregeln.
Asylwerber müssen einen finanziellen Beitrag zu den Kosten der Grundversorgung leisten, der aus sichergestelltem Bargeld einbehalten werden kann.
Behörden dürfen Datenträger wie Mobiltelefone auswerten, wenn die Identität oder die Reiseroute einer Person sonst nicht feststellbar ist.
Die Wartezeit für Asylberechtigte, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wird von sechs auf zehn Jahre erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.