Modernisierung der Kompetenzverteilung und des Datenschutzes
abgestimmt am
13.12.2018
Zusammenfassung
Dieses Gesetz modernisiert die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, stärkt den Datenschutz nach EU-Standard und digitalisiert die Veröffentlichung von Rechtsvorschriften.
2/3 MehrheitXXVI13.12.2018
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
Veröffentlichung des Gesetzes
Schwerpunkte
Modernisierung des Bundesstaates durch schnellere Verwaltungsabläufe und weniger gegenseitige Blockademöglichkeiten zwischen Bund und Ländern.
Neuregelung des Datenschutzes: Der Bund übernimmt die Gesetzgebung für den allgemeinen Schutz personenbezogener Daten, um eine einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben zu gewährleisten.
Neuordnung der Zuständigkeiten in Bereichen wie Jugendfürsorge, Bodenreform und Pflanzen- bzw. Tierschutz.
Verbesserung der digitalen Verwaltung: Rechtsvorschriften von Gemeinden und Verbänden können künftig zentral im Rechtsinformationssystem des Bundes eingesehen werden.
Bundes-Verfassungsgesetz, Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien u.a. Ges.
Bundes-Verfassungsgesetz, Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien u.a. Ges.
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