Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ökostromgesetz 2012, sodass einkommensschwache Haushalte künftig vollständig von der Ökostrompauschale befreit werden, anstatt nur einen Teil von 20 Euro zu erhalten.2/3 Mehrheit XXVI 25.04.2019
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.02.2019
- Die Überschrift von § 49 wird zu „Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte“ geändert.
- Die Formulierung „eines 20 Euro übersteigenden“ wird durch das Wort „des“ ersetzt, sodass die 20‑Euro‑Grenze entfällt.
- Der Begriff „Kostendeckelung“ wird durch „Befreiung“ ersetzt.
- In den Ziffern 1 und 2 wird „Kostenbegrenzungstatbestandes“ durch „Befreiungstatbestandes“ ersetzt; die Formulierung „20 Euro übersteigende“ entfällt.
Reden
17 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.