Vollständige Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte im Ökostromgesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Ökostromgesetz 2012, sodass einkommensschwache Haushalte künftig vollständig von der Ökostrompauschale befreit werden, anstatt nur einen Teil von 20 Euro zu erhalten.
2/3 Mehrheit XXVI 25.04.2019
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.02.2019
  • Die Überschrift von § 49 wird zu „Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte“ geändert.
  • Die Formulierung „eines 20 Euro übersteigenden“ wird durch das Wort „des“ ersetzt, sodass die 20‑Euro‑Grenze entfällt.
  • Der Begriff „Kostendeckelung“ wird durch „Befreiung“ ersetzt.
  • In den Ziffern 1 und 2 wird „Kostenbegrenzungstatbestandes“ durch „Befreiungstatbestandes“ ersetzt; die Formulierung „20 Euro übersteigende“ entfällt.

Reden

17 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:25 min
Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)
Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)
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