Modernisierung des Justizbetriebs und Digitalisierung für Experten
abgestimmt am
24.04.2019
Zusammenfassung
Dieses Gesetz erleichtert Sachverständigen und Dolmetschern den Zugang zu Gerichten durch den Wegfall von Sicherheitskontrollen und verpflichtet sie zur digitalen Übermittlung ihrer Arbeit gegen entsprechende Gebühren.
einfache MehrheitXXVI24.04.2019
Gesetz
Gerichtswesen
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Sachverständige und Dolmetscher können Gerichtsgebäude ohne Sicherheitskontrolle betreten, wenn sie sich mit ihrem Ausweis legitimieren.
Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs wird für Sachverständige und Dolmetscher zur Pflicht, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist.
Für die digitale Übermittlung von Gutachten und Übersetzungen werden neue Gebühren eingeführt, um den Mehraufwand zu vergüten.
Die Vertrauenswürdigkeit von Sachverständigen wird bei der Rezertifizierung verstärkt überprüft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.