Einrichtung einer gemeinsamen Disziplinarkommission für Parlaments-, Rechnungshof- und Volksanwaltsbeamte
abgestimmt am
03.07.2019
Zusammenfassung
Der Antrag schafft eine gemeinsame Disziplinarkommission für Beamte des Parlaments, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft, um deren Unabhängigkeit von der Regierung zu stärken.
2/3 MehrheitXXVI03.07.2019
Gesetz
Verfassung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einrichtung einer gemeinsamen Disziplinarkommission für Beamte des Parlaments, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft.
Die Kommission wird bei der Parlamentsdirektion angesiedelt.
Die Mitglieder der Kommission und die Disziplinaranwälte werden durch die jeweiligen Leiter der Institutionen (Parlamentspräsident, Rechnungshofpräsident, Volksanwaltsvorsitzender) bestellt.
Ab dem 1. Juli 2020 geht die Zuständigkeit für Disziplinarverfahren auf die neue gemeinsame Kommission über.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.