Meldepflicht des BMB – Fehlende Transparenz bei Parteifinanzierung
abgestimmt am
25.04.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Meldungen des Bundesministeriums für Bildung zum Parteiengesetz 2012 und stellte eine Differenz von rund 113 500 € fest, weil nicht alle relevanten Rechtsgeschäfte gemeldet wurden. Ursachen waren unklare gesetzliche Definitionen und fehlende Identifikationsmerkmale der Beteiligungsunternehmen.
einfache MehrheitXXVI25.04.2019
Bericht
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Das Parteiengesetz definiert nicht eindeutig, welche Rechtsgeschäfte gemeldet werden müssen, was zu unterschiedlichen Interpretationen führte.
Die Veröffentlichungspflicht der Meldungen auf der Website des Rechnungshofs ist im Gesetz verankert, jedoch fehlen Sanktionen bei falschen Angaben.
Im ersten Meldezeitraum wurden nur Geschäfte der Zentralleitung gemeldet, wodurch etwa 72 200 € an relevanten Transaktionen fehlten.
Zwei Beteiligungsunternehmen konnten nicht eindeutig identifiziert werden, sodass Rechtsgeschäfte im Umfang von rund 19 300 € nicht erfasst wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.