Follow‑up‑Überprüfung der Österreichischen Studentenförderungsstiftung
abgestimmt am
24.10.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie die Österreichische Studentenförderungsstiftung Empfehlungen zur Bedürftigkeit bei Wohnplatzvergabe, zum Risikomanagement von Derivativgeschäften und zu internen Vergaberichtlinien umgesetzt hat. Einige Vorgaben wurden vollständig umgesetzt, andere – etwa die Besetzung des Kuratoriums nach aktuellen ÖH‑Mandaten – noch nicht.
einfache MehrheitXXVI24.10.2018
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Stiftung hat das Kriterium der Bedürftigkeit bei der Heimplatzvergabe eingeführt und prüft Einkommensnachweise stichprobenartig.
Seit Juni 2017 muss das Kuratorium jede Derivativtransaktion genehmigen, nachdem ein detailliertes Entscheidungsdokument vorgelegt wurde.
Interne Vergaberichtlinien für Direktaufträge an Planer und Konsulenten wurden eingeführt, jedoch gelten sie nicht für alle Arten von Direktvergaben.
Eine geplante Änderung des Stiftbriefs soll die aktuelle Zusammensetzung der ÖH‑Bundesvertretung im Kuratorium widerspiegeln, ist aber noch nicht umgesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.