Umsetzung der Kontrollmaßnahmen für Steuernummern und UID‑Nummern
abgestimmt am
24.10.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, ob das Bundesministerium für Finanzen die Empfehlungen zur Kontrolle von Steuernummern und UID‑Nummern umgesetzt hat. Viele Maßnahmen blieben unvollständig, insbesondere bei automatisierten Kontrollen und einheitlichen Voranmeldungsfristen.
einfache MehrheitXXVI24.10.2018
Bericht
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Nur ein Drittel der Empfehlungen aus dem Vorbericht wurde vollständig umgesetzt; die Mehrheit blieb nur teilweise oder gar nicht umgesetzt.
Das Ministerium hat Projekte wie „E‑Gründung“ und risikoorientierte UID‑Vergabe gestartet, aber wichtige Maßnahmen (z. B. automatisierte Begrenzung bei Todesfällen) fehlen noch.
Die Zahl der aktiven UID‑Nummern trotz fehlender Umsatzsteuervoranmeldungen sank von 2012 bis 2016 um rund 30 %, bleibt aber hoch genug, um weitere Kontrollen zu rechtfertigen.
Anzahl und Verteilung der Antrittsbesuche wurden nicht gleichmäßig auf die Finanzämter verteilt; Zielvereinbarungen wurden teilweise reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.