Follow‑up‑Prüfung der Finanzsituation der TU Wien (2017)
abgestimmt am
27.03.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, ob die TU Wien die Empfehlungen aus dem Vorbericht 2015/6 umgesetzt hat. Von 19 Punkten wurden elf vollständig, fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt; zentrale Themen waren Kostenbewusstsein, Bankkonten‑Zentralisierung, Gleichstellung und Pensionskassen‑Beitrag.
einfache MehrheitXXVI27.03.2019
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die TU Wien hat den Kostenbeitrag im Drittmittelbereich von 5 % auf eine 20 %‑Flatrate erhöht, wodurch die Einnahmen aus Kostenersätzen von rund 1,24 Mio. € (2014) auf etwa 4,4 Mio. € (geplant für 2017) gestiegen sind.
Alle Fakultäts‑Bankkonten wurden bis Oktober 2017 zentralisiert, wodurch die Verwaltungskosten gesenkt und das Liquiditätsmanagement verbessert wurde.
Der Rechnungshof empfiehlt, die überproportionalen Überzahlungen von männlichen Mitarbeitenden zu reduzieren und Maßnahmen zur Gleichstellung zu stärken; die TU Wien hat eine Deckelung eingeführt, jedoch blieb der Anteil bei globalfinanziertem Personal hoch.
Belohnungszahlungen dürfen nur ein angemessenes Verhältnis zum Grundgehalt haben; die TU Wien hat dies teilweise umgesetzt, jedoch 2015 eine Einmalzahlung von ca. 23.600 € (vier‑facher Grundbezug) geleistet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.