Umsetzung der Kollektivvertrags‑Empfehlungen an den Universitäten für Musik und Veterinärmedizin
abgestimmt am
24.10.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie gut die Universitäten für Musik und Veterinärmedizin die Empfehlungen aus dem Vorbericht 2014/3 umgesetzt haben. Einige Vorgaben, etwa zur Lehrverpflichtung, wurden teilweise umgesetzt, während andere, wie eine flächendeckende Zeitaufzeichnungspflicht, noch nicht vollständig realisiert sind.
einfache MehrheitXXVI24.10.2018
Bericht
Arbeitsrecht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Der Rechnungshof empfiehlt, für künstlerisches und wissenschaftliches Personal flächendeckend eine Zeitaufzeichnungspflicht einzuführen, um die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen zu prüfen.
Ein Mindestlehrausmaß soll in den Dienstverträgen von Assistenz‑ und Assoziierten Professor*innen verankert werden; die Vetmeduni hat dies umgesetzt, die MDW nicht.
Der Kollektivvertrag soll an die spezifischen Bedürfnisse der beiden Universitäten (z. B. erweiterte Arbeitszeitregelungen) angepasst werden; hierzu wurden bereits Verhandlungen aufgenommen, aber noch keine abschließende Einigung erzielt.
Zur Reduktion von geschlechtsspezifischen Überzahlungen sollen die Ursachen weiter untersucht und Maßnahmen zur gleichmäßigen Entlohnung ergriffen werden; Fortschritte wurden erzielt, jedoch bleibt das Ungleichgewicht bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.