Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie das 2016 eingeführte Strafprozessrechts‑Änderungsgesetz den Opferschutz ausbaut, besonders schutzbedürftige Opfer definiert und ihnen Rechte auf Prozessbegleitung, Informationspflichten und Sonderbehandlung im Verfahren gibt.einfache Mehrheit XXVI 13.09.2018
Bericht
Strafrecht
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Der Opferbegriff wurde erweitert, sodass neben traditionell betroffenen Personen nun auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschenhandels‑ oder Hasskriminalitätsopfer Anspruch auf Schutz und Begleitung haben.
- Opfern wird auf Wunsch psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zugesichert; diese umfasst Vorbereitung, emotionale Unterstützung sowie rechtliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte.
- Opfer erhalten ein Informationsrecht: Sie werden über die Freilassung, Flucht oder Wiederaufnahme des Beschuldigten unverzüglich und in verständlicher Sprache informiert.
- Richteramtsanwärterinnen und -anwärter absolvieren einen verpflichtenden zweitägigen Ausbildungsdienst in einer Opferschutz‑ oder Fürsorgeeinrichtung, um das Thema Opferschutz von Anfang an zu verankern.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.