Zusammenfassung
Der fünfte Bericht des Biopatent‑Monitoring‑Komitees (2015‑2017) prüft die Umsetzung der EU‑Biopatent‑Richtlinie in Österreich, bewertet 14 erteilte Patente und analysiert wirtschaftliche sowie ethische Auswirkungen.einfache Mehrheit XXVI 14.11.2018
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Das Komitee überwacht die Umsetzung der Biopatent‑Richtlinie und bewertet deren Auswirkungen auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen, ökologische Systeme, Konsumentenschutz, Landwirtschaft und Entwicklungsländer.
- Im Beobachtungszeitraum (01. Januar 2015 – 31. Dezember 2017) wurden 14 Patente mit biotechnologischem Bezug erteilt; alle entsprechen den Vorgaben des PatG (§ 1 Abs. 3 Z 2/3, § 2 Abs. 2 Satz 1, §§ 36/37).
- Die Richtlinie verbietet Patentschutz für Verfahren zum Klonen von Menschen, zur Veränderung der Keimbahn und die Nutzung menschlicher Embryonen zu industriellen Zwecken.
- Die EU‑Kommission hat 2016 eine Mitteilung veröffentlicht, die ein Moratorium für Patentanmeldungen von Pflanzen und Tieren aus im Wesentlichen biologischen Verfahren auslöste (EPA‑Entscheidung vom 24. Nov. 2016).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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