Follow‑up‑Prüfung des Verkehrssicherheitsfonds 2018
abgestimmt am
21.11.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2017, wie das Bundesministerium für Verkehr die Empfehlungen aus dem Vorbericht 2015 zum Verkehrssicherheitsfonds umgesetzt hat. Sechs von zwölf Empfehlungen wurden vollständig, zwei teilweise und zwei gar nicht umgesetzt; wichtige Punkte betreffen die Beiratszusammensetzung, länderübergreifende Themenschwerpunkte, das Verkehrs‑statistik‑Gesetz und die fehlende risikoaverse Veranlagung von Rücklagen.
einfache MehrheitXXVI21.11.2018
Bericht
Straßenverkehr
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Beirat wurde neu zusammengesetzt, sodass nur Vertreter von Organisationen ohne Vertragsverhältnis zum VSF im Gremium sitzen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Das Straßenverkehrsunfallstatistik‑Gesetz trat am 01.07.2017 in Kraft und stellt die jährliche Bereitstellung von Unfalldaten an Bund und Länder sicher.
Eine risikoaverse Teilveranlagung von Rücklagen in Bundesschatzwertpapieren wurde empfohlen, jedoch bislang nicht umgesetzt, weil das Einvernehmen mit dem Finanzministerium fehlt.
Durch Insourcing – die Teilnahme eigener Mitarbeitender an internationalen Expertentreffen – sollten Kosten gesenkt und Fachwissen im Ministerium erhalten werden; die Umsetzung blieb wegen Personalknappheit nur teilweise möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.