Rechnungshof‑Prüfung der Albertina 2013‑2016: Mängel bei Dauerleihgaben, Marketing und interner Kontrolle
abgestimmt am
25.04.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Albertina (2013‑2016) und kritisierte fehlende Definitionen von Dauerleihgaben, unzureichende Dokumentation von Erwerbungen, mangelnde Transparenz im Marketing, nicht ausgeschriebene Versicherungen und schwache interne Kontrollen. Er empfiehlt klare Regelungen, bessere Kosten‑Nutzen‑Analysen und stärkere Aufsicht.
einfache MehrheitXXVI25.04.2019
Bericht
Museum
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Begriff „Dauerleihgabe“ ist nicht eindeutig definiert; der Rechnungshof empfiehlt, ihn verbindlich zu definieren und klare Mindestinhalte (z. B. Laufzeit von mindestens 7 Jahren) festzulegen.
Bei Erwerbungen muss die Albertina die in der Museumsordnung vorgesehenen Abstimmungs- und Dokumentationspflichten gegenüber anderen Bundesmuseen einhalten und schriftlich festhalten.
Versicherungen für Dauerleihgaben sollten gemäß Bundesvergabegesetz alle fünf Jahre ausgeschrieben werden; die Versicherung der Ludwig‑Stiftung‑Leihgaben ist nicht erforderlich, weil ein gültiger Leihvertrag besteht.
Ein ganzheitliches Marketingkonzept fehlt; das Kuratorium soll ein Dokument erstellen, das Strategien, Ziele und Kennzahlen für alle Marketingaktivitäten enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.