Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2014‑2017 die Funktionsweise von Kontrollversammlungen und Internen Revisionen bei SVA und VAEB und stellte fehlende gesetzliche Vorgaben sowie personelle Schwächen fest.einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Bericht
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Kontrollversammlung ist gesetzlich verpflichtet, die gesamte Gebarung zu überwachen und den Jahresabschluss zu prüfen, jedoch fehlen konkrete Vorgaben, wann sie dem Vorstand Entlastung erteilen darf.
- Ein Teil der Vorstandsbeschlüsse (z. B. große Investitionen) bedarf der Zustimmung der Kontrollversammlung, doch die Schwelle für finanzielle Relevanz ist nicht eindeutig definiert.
- Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, für Sozialversicherungsträger eine Interne Revision einzurichten; die bestehenden internen Ordnungen wurden nicht vom Vorstand oder der Kontrollversammlung beschlossen.
- Personalknappheit und operative Aufgaben (z. B. Personal‑Einsatzplanung) belasten die Unabhängigkeit der Internen Revision, weil ein großer Teil ihrer Kapazitäten für nicht‑prüfungsrelevante Tätigkeiten verwendet wird.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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