Rechnungshof‑Bericht zu Nachkontrollen von Bundesstraßen (UVP‑G 2000)
abgestimmt am
16.05.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Nachkontrollen von Bundesstraßenprojekten nach dem UVP‑G 2000 und identifizierte Schwächen bei Auflagenumsetzung, Datenlieferung und Zuständigkeitsklärung.
einfache MehrheitXXVI16.05.2019
Bericht
Umwelt
Straßenverkehr
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die Nachkontrollen zeigen, dass viele Auflagen nicht fristgerecht oder nur teilweise umgesetzt wurden, insbesondere bei Lärm‑ und Luftmessungen.
Die gesetzliche Grundlage (§ 24h Abs. 5 UVP‑G 2000) verlangt, dass nach 3‑5 Jahren eine Nachkontrolle durchgeführt wird, aber die Praxis ist zu langsam und unkoordiniert.
Die ASFINAG hatte häufig nicht alle erforderlichen Unterlagen zum Start der Nachkontrolle, was zu Verzögerungen von bis zu drei Jahren führte.
Bei Nichteinhaltung von Auflagen kann § 45 UVP‑G 2000 Strafbestimmungen auslösen, doch die Durchsetzung ist unzureichend.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.