Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2018 des Österreichischen Behindertenanwalts fasst seine Beratungstätigkeit, die Bearbeitung von 644 Fällen und die Erweiterung seiner Verbandsklage‑Befugnisse zusammen und liefert zahlreiche Reformvorschläge für mehr Barrierefreiheit und Teilhabe.einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Bericht
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Im Jahr 2018 bearbeitete die Behindertenanwaltschaft 644 Fälle, durchschnittlich 54 Klient*innen pro Monat, und vermittelte zahlreiche einvernehmliche Lösungen in Arbeit, Bildung und Alltag.
- Durch die Novellierung von § 13b und § 13c des Bundesbehindertengesetzes (BBG) erhielt der Behindertenanwalt ab dem 1. Januar 2018 das Recht, Verbandsklagen gegen Unternehmen einzureichen.
- Im Bericht wird ein Fall beschrieben, in dem die Arbeiterkammer keinen Rechtsbeistand für einen behinderten Arbeitnehmer leistete – ein Verstoß gegen § 8 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG).
- Der Bericht kritisiert das Mietrechtsgesetz (MRG), weil § 4 Abs. 5 nur eingeschränkte Möglichkeiten für den Einbau von Behindertenaufzügen bietet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.