Mängel bei Vergabe‑ und Vertragspraktiken der Hallstatt Wasserkraft GmbH
abgestimmt am
16.05.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisierte die mangelnde Transparenz und den fehlenden Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen durch Hallstatt Wasserkraft GmbH und ÖBf AG. Er empfahl, die Grundsätze des Bundesvergabegesetzes in internen Vorschriften zu verankern und klare, schriftliche Auftragsunterlagen zu verwenden.
einfache MehrheitXXVI16.05.2018
Bericht
Wasser
Energie
Haushaltskontrolle
Wasserbewirtschaftung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Die Hallstatt Wasserkraft GmbH hat trotz Befreiung vom Bundesvergabegesetz 2006 häufig Direktvergaben durchgeführt, was den freien Wettbewerb einschränkt.
Preis‑ und Leistungsvereinbarungen wurden oft mündlich oder unvollständig schriftlich dokumentiert, wodurch die Kontrolle erschwert wird.
Pauschalpreise wurden eingesetzt, obwohl die Baugrund‑ und Mengenrisiken hoch waren; das führte zu Kostenüberschreitungen von bis zu 6 %.
Der Rechnungshof empfiehlt, die Grundsätze des Bundesvergabegesetzes (Wettbewerb, Diskriminierungsverbot, Sparsamkeit, Transparenz) in internen Vergabevorschriften zu verankern.
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