Kritik am komplexen Finanzausgleichssystem und Reformvorschläge des Rechnungshofs
abgestimmt am
30.01.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisiert das komplexe und intransparente System der Finanzzuweisungen nach § 21 FAG, das zu Fehlzuweisungen führt und die Ungleichheit zwischen kleinen und großen Gemeinden nicht beseitigt. Er empfiehlt, den Ausgleich ausschließlich nach Finanzkraft zu gestalten, die Berechnung zu vereinfachen und alle Daten öffentlich zugänglich zu machen.
einfache MehrheitXXVI30.01.2019
Bericht
Finanzausgleich
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Das aktuelle Mehrstufen‑Verteilungssystem ist sehr komplex und führt zu Intransparenz sowie Fehlzuweisungen.
Kleinere Gemeinden erhalten im Durchschnitt weniger pro Kopf als größere Gemeinden, obwohl alle von den Zuweisungen profitieren.
Durch die Gestaltung des Grenzsteuersatzes (ca. 16 %) entsteht ein Anreiz für Kommunen, eigene Steuereinnahmen zu senken.
Der Rechnungshof empfiehlt, den Finanzkraftausgleich ausschließlich auf die Finanzkraft zu stützen und andere Komponenten auszuklammern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.