Finanzierung und Evaluierung der Agentur für Passagier‑ und Fahrgastrechte
abgestimmt am
21.11.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüft die Arbeit der Agentur für Passagier‑ und Fahrgastrechte, deren Finanzierung, Personalbedarf und Datenmanagement. Er stellt fest, dass die Unternehmensbeteiligung 2015 stark hinter dem Soll zurückblieb und empfiehlt u.a. eine höhere Fallpauschale, jährliche Personalevaluierung und den Aufbau einer einheitlichen Beschwerdedatenbank.
einfache MehrheitXXVI21.11.2018
Bericht
Verkehr
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Finanzierungsmodell: 60 % der Kosten sollen aus Bundesmitteln, 40 % aus Unternehmensbeiträgen stammen; 2015 wurde nur 14,2 % des Unternehmensanteils erzielt.
Fallpauschale: Seit 2015 wird eine Pauschale von 78 EUR pro Verfahren erhoben; der RH empfiehlt eine Erhöhung, um den Finanzierungsdefizit auszugleichen.
Personalevaluierung: Das Personal der APFG soll jährlich mit der Anzahl eingegangener Beschwerdefälle abgeglichen werden, um ausreichende Ressourcen sicherzustellen.
Daten- und Reporting‑Mängel bei Flugbeschwerden: Es fehlen einheitliche Auswertungen und Bearbeitungsrichtlinien; der RH fordert den Aufbau einer zentralen Datenbank und einen One‑Stop‑Shop‑Ansatz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.