Transparenz von Steuerbegünstigungen – Follow‑up‑Prüfung
abgestimmt am
30.01.2019
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie das BMF die Empfehlungen zur Transparenz von Steuerbegünstigungen umgesetzt hat. Nur drei von 16 Empfehlungen wurden vollständig umgesetzt; die meisten Begünstigungen bleiben unbefristet und es fehlt ein einheitliches Wirkungs‑Reporting.
einfache MehrheitXXVI30.01.2019
Bericht
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Nur drei der 16 Empfehlungen des Rechnungshofs wurden vollständig umgesetzt; die Mehrheit blieb nur teilweise oder gar nicht umgesetzt.
Von den im Prüfungszeitraum neu eingeführten Begünstigungen waren nur vier zeitlich befristet; der Rest blieb dauerhaft wirksam.
Der Kinderfreibetrag verlangt seit 2011 die Angabe einer Sozialversicherungsnummer oder der persönlichen Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte, doch die automatisierte Kontrollauswahl wurde 2012 aus Personalmangel ausgesetzt.
Ein Beispiel für eine befristete Begünstigung ist die Steuerbefreiung für Aushilfskräfte, die für die Kalenderjahre 2017‑2019 galt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.