Meldepflicht der Stadt Salzburg nach dem Parteiengesetz 2012 – Prüfung durch den Rechnungshof
abgestimmt am
04.07.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Meldungen der Stadt Salzburg zum Parteiengesetz 2012 für 2013/14, fand geringfügige Abweichungen und empfiehlt klarere Definitionen sowie verpflichtende Unternehmenskennzeichen.
einfache MehrheitXXVI04.07.2018
Bericht
Gliedstaat
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof prüfte die Einhaltung der Meldepflicht nach § 5 Abs. 6 des Parteiengesetzes für die Jahre 2013 und 2014.
Die Stadt Salzburg meldete für 2013 einen Gesamtbetrag von 1 187 959,85 € und für 2014 von 1 120 280,40 € an Rechtsgeschäften mit Beteiligungsunternehmen.
Abweichungen waren gering: 172,70 € zu wenig im Jahr 2013 (0,01 %) und 6 921,37 € zu viel im Jahr 2014 (0,62 %).
Die Hauptursache für die Fehlermeldungen war das Fehlen einer klaren gesetzlichen Definition, welche Transaktionen im Berichtszeitraum zu melden sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.