Reformvorschlag für die Wohlfahrtsfonds des Bundesministeriums für Inneres
abgestimmt am
26.09.2018
Zusammenfassung
Der Rechnungshof stellte fest, dass die drei Wohlfahrtsfonds des Bundesministeriums für Inneres historisch begründet, überdotiert und ineffizient verwaltet sind. Er empfiehlt, sie zu einem einzigen Fonds zusammenzulegen, klare Vergabekriterien einzuführen und die Transparenz zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVI26.09.2018
Bericht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Drei separate Wohlfahrtsfonds mit identischen Zielen bedienen nur etwa 0,2 % der Beschäftigten mit Geldaushilfen und 0,4 % mit Darlehen (Jahr 2015).
Die Fonds besitzen zusammen ein Vermögen von rund 5 Mio. €, während die jährlichen Auszahlungen nur ca. 630 000 € betragen – das bedeutet eine deutliche Überdotierung.
Die Verwaltung erfordert mehrere Dutzend Mitarbeitende, drei getrennte Buchhaltungen und unterschiedliche interne Kontrollsysteme, was zu hohen Verwaltungskosten führt.
Die Vergabekriterien für Geldaushilfen und Darlehen sind vage; viele Leistungen wurden ohne klare Nachweise oder Dokumentation gewährt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.