Einführung einer Verbandsmusterfeststellungsklage mit Verjährungshemmung und Opt‑Out‑Vergleich in Österreich
abgestimmt am
20.12.2017
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu schaffen, das Verbänden erlaubt, im Namen aller betroffenen Verbraucher eine Muster‑Feststellungsklage mit Verjährungshemmung und einem Opt‑Out‑Vergleichsverfahren einzureichen – nach dem Vorbild der Niederlande – um schnelle Entschädigungen bei Massenschäden wie dem VW‑Dieselskandal zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXVI20.12.2017
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein neues kollektives Verfahren wird benötigt, weil das aktuelle System der Klagshäufung den Verbrauchergerichtsstand verliert und Unternehmen die Verjährungsfrist ausnutzen können.
Die EU‑Empfehlung von 2013 verlangt einheitlichere Regelungen für kollektive Unterlassungs‑ und Schadenersatzverfahren, die in Österreich bislang fehlen.
Das niederländische Modell zeigt, dass eine Verjährungshemmung und ein Opt‑Out‑Vergleich die Gerichte entlasten und gleichzeitig den Druck auf Unternehmen erhöhen, zeitnah zu vergleichen.
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung bis Frühjahr 2018 ein Gesetzespaket erarbeitet und dem Parlament vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.