Bericht zu den Ausnahmen des Web‑Zugänglichkeits‑Gesetzes
abgestimmt am
03.07.2019
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis 31.12.2019 einen Bericht über die Auswirkungen der Ausnahmen nach § 2 Abs. 3 des Web‑Zugänglichkeits‑Gesetzes zu erstellen und Vorschläge zum Auslaufen dieser Ausnahmen zu machen.
einfache MehrheitXXVI03.07.2019
Entschließung
Internet
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Nationalrat verlangt, dass die Bundesregierung bis zum 31.12.2019 einen Bericht über die Auswirkungen der Ausnahmen nach § 2 Abs. 3 des Web‑Zugänglichkeits‑Gesetzes vorlegt.
Der Bericht soll beurteilen, inwiefern diese Ausnahmen die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen.
Der Bericht muss konkrete Vorschläge enthalten, bis wann die genannten Ausnahmen auslaufen sollen.
Ziel ist, die Umsetzung der UN‑Behinderten‑Konvention und der EU‑Web‑Zugänglichkeits‑Richtlinie zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.