Steuerentlastungen und NOVA‑Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen
abgestimmt am
19.09.2019
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen: Ausnahmeregelungen bei der NOVA, höhere Freibeträge und neue Pauschalen für außergewöhnliche Belastungen.
einfache MehrheitXXVI19.09.2019
Entschließung
Steuerwesen
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Die NOVA soll für Personen, die ein Kraftfahrzeug zur persönlichen Mobilität nutzen und eine entsprechende Berechtigung nachweisen, ausgenommen werden.
Die Freibeträge im Einkommensteuergesetz werden an den Wertverlust seit 1988 angepasst (z. B. 25 %‑bis‑34 %‑Freibetrag von 124 €).
Die Pauschalen für Mehraufwendungen wegen bestimmter Krankheiten (z. B. Tuberkulose, Diabetes) werden auf die heute gültigen Werte aktualisiert.
Für mobilitätsbehinderte Personen wird ein monatlicher Freibetrag von 219 € für zusätzliche Kosten (z. B. behindertengerechte Fahrzeugausstattung) eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.