Erhöhung der Mittel für Entwicklungs‑ und Katastrophenhilfe
abgestimmt am
19.04.2018
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds auf 60 Mio. € pro Jahr und zusätzliche bilaterale Entwicklungshilfen, um die von der ÖVP angekündigte Verdopplung bis 2021 zu erreichen. Weiterhin soll ein gesetzlicher Stufenplan für das ODA‑Ziel von 0,7 % bis 2030 erarbeitet werden.
einfache MehrheitXXVI19.04.2018
Entschließung
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Der Auslandskatastrophenfonds soll auf jährlich 60 Mio. € angehoben werden – das bedeutet zusätzliche 45 Mio. € für die Jahre 2018 und 2019.
Für das Jahr 2018 werden zusätzlich 15,5 Mio. € und für 2019 weitere 21 Mio. € für die bilaterale Entwicklungs‑ und Kooperationshilfe (EZA) bereitgestellt, um die geplante Verdopplung bis 2021 zu erreichen.
Die gesetzlichen Grundlagen des AKF werden angepasst und eine Strategie entwickelt, die die Mittel in drei Kategorien verteilt: vergessene/frozen Krisen, anhaltende bzw. erwartbare Krisen in Schwerpunktländern und unerwartete Katastrophen im Ausland.
Ein Gesetzesentwurf soll dem Nationalrat vorgelegt werden, der einen verbindlichen Stufenplan zum Erreichen des ODA‑Ziels von 0,7 % bis spätestens 2030 enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.